Urheberrecht

Rechtsschutz in Urheberrechts­streitigkeiten

Die anwaltliche Vertretung in aktiven Urheberrechtsstreitigkeiten im Rahmen der bestehenden Rechtschutzversicherung mit einer Streitwertobergrenze von € 20.000,00 für alle Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz:
Auskunft, Unterlassung, Geldleistung, Urteilsveröffentlichung und Rechnungslegung.

Aus derartigen Anspruchsstellungen entsteht dem Verbandsmitglied keinerlei Kostenrisiko.

Aus Erträgen von Vertretungen in Rechtschutzsachen ist ein Anteil von 10% in die Rücklage für Rechtsvertretung der Bundesinnung der Berufsfotografen abzuführen!

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